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Chapter Breakfast
e-Privacy-Verordnung

Auf die Datenschutz-Grundverordnung von 2018 folgt 2019 die e-Privacy-Verordnung

Beim Business Breakfast des Diplomatic Council am 9. November in München geht es um Datenschutz vor allem aus Unternehmer-Perspektive. Wer 2018 schon mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu kämpfen hatte, wird kaum noch überrascht sein von dem Kafka’esken Potenzial der e-Privacy-Verordnung, die 2019 in Kraft treten soll. Rechtsanwalt Andreas Neumann, Diplomatic Council Chapter Director München, informiert an diesem Morgen in einem Kurzvortrag für Unternehmer und Führungskräfte (und nicht für Juristen!), was uns in Sachen Datenschutz im nächsten Jahr erwarten wird.

Eigentlich hatten die EU-Parlamentarier geplant, dass die DSGVO und die e-Privacy-VO zusammen im Jahr 2018 ihre Wirkung entfalten. Doch das Unterfangen der e-Privacy-VO war zu groß, sodass das Gesetzgebungsverfahren mehr Zeit in Anspruch nahm als ursprünglich geplant. Das ist verständlich, wenn man sich klar macht, dass die e-Privacy-VO nichts geringeres zum Ziel hat, als die gesamte elektronischen Kommunikation zu regulieren. Dazu gehören Bereiche, die den meisten von uns noch gar nicht bewusst sind oder dessen Schutzwürdigkeit wir nicht bedacht haben wie beispielsweise das Internet der Dinge. Wenn unser Smart Offfice und unser Smart Home immer vernetzter sind und immer mehr über uns wissen, fällt natürlich auch der Datenaustausch zwischen unseren Geräten im Büro und zu Hause unter den Schutz der Privatsphäre. Ähnliches gilt für die Computeruhr - die Smart Watch - die mit immer mehr Sensoren ausgerüstet die Gesundheit seines Besitzers rund um die Uhr überwacht. Sitzen, laufen, rennen, Herzschlag, Pulsfrequenz und wer weiß schon was noch alles werden permanent erfasst. Wem gehören diese Daten? Mit allen diesen Fragen hat sich der EU-Gesetzgeber beschäftigt und daher auch die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation, die in der DSGVO keine Berücksichtigung findet, in die e-Privacy-VO  aufgenommen.

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