Thought Leadership

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Michael Gutowski
Höchste Zeit für ESG/CSRD

von Michael Gutowski, ESG Leader Diplomatic Council

Für Unternehmen, die künftig berichtspflichtig werden in Bezug auf ESG/CRSD (Environmental, Social, Governance / Corporate Responsibility Social Development), ist es höchste Zeit, sich mit dem Thema zu befassen. Davon betroffen sind alle Firmen, die mindestens zwei der drei nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeitende, 50 Millionen Euro Jahresumsatz und/oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Diese Unternehmen werden 2026 für 2025 berichtspflichtig.

Haben die Firmen über 500 Mitarbeitende, so ist zusätzlich die EU-Taxonomie zu berücksichtigen. Bei mehr als 1.000 Mitarbeitenden sind zudem die Lieferkettensorgfaltspflichten relevant.

In allen Fällen ist eine umfassenderen und detaillierte Berichterstattung gefordert. Diese ist im Nachhinein deutlich schwerer zu erfüllen, als wenn man sich von vornherein darauf vorbereitet.

Diplomatic Council Advisory & Professional Services

Die ESG/CRSD-Aktivitäten fallen unter die Diplomatic Council Advisory & Professional Services (DCAPS). Diese verbinden Management Consulting mit einem globalen Think Tank und Business-Netzwerk mit UNO-Beraterstatus.

Die Diplomatic Council Advisory & Professional Services (DCAPS) sind um eine neue Serviceeinheit für ESG erweitert worden. Diese unterstützt Firmen auf dem Gebieten Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Die weltweite Führung der neuen Einheit hat Michael Gutowski übernommen.

DCAPS ist die Management Consulting-Einheit des Diplomatic Council, eines globalen Think Tank und internationalen Business-Netzwerks mit Beraterstatus bei den Vereinten Nationen. Die Verknüpfung einer Managementberatung mit einem weltweiten Netzwerk, das die UNO berät und C-Level-Manager, Wissenschaftler und Botschafter umfasst, prädestiniert DCAPS für die Lösung komplexer Herausforderungen. DCAPS unterscheidet sich von allen ähnlichen Angeboten auf dem Weltmarkt etwa durch bloße Consulting Companies deutlich durch ein globales Netzwerk erfahrener Interim Manager. Diese fungieren weitergehender als Consultants nicht nur beratend, sondern arbeiten als Führungskräfte auf Zeit aktiv an den jeweiligen Aufgaben. Bei DCAPS steht beides zur Auswahl: Beratung und Interim Management, so dass je nach Anforderungen die bestmögliche Kombination gewählt werden kann. Zudem unterstützt DCAPS Unternehmen bei der Zusammenstellung eines Beirats.

Das Diplomatic Council arbeitet bei DCAPS eng mit Partnerorganisationen zusammen. Dazu gehören beispielsweise United Interim, die führende Community für Interim Manager, und die Steinbeis Augsburg Business School, eine anerkannte Kaderschmiede für C-Level-Manager. Mit letzterer hat das Diplomatic Council erstmals ein für europäische Unternehmen gültiges ESG-Zertifikat aus der Taufe gehoben, das den Leitlinien der Vereinten Nationen entspricht. Weitere ESG-Partnerschaften sind im Laufe des Jahres 2024 geplant.

Von der UNO bis zur EU

Der Begriff und das Konzept der ESG-Kriterien wurden 2004 erstmalig von den Vereinten Nationen eingeführt. Dahinter verbirgt sich ein Regelwerk an Normen, das auf den „Six Principles for Responsible Investment“ (PRI) der UNO basiert. Diese sechs Prinzipien richten sich an die Eigentümer von Unternehmen und Führungskräfte sowie Investoren, und legen diesen folgende Selbstverpflichtungen auf:

Prinzip 1: Wir werden ESG-Aspekte in unsere Investitionsanalysen und Entscheidungsprozesse einbeziehen.

Prinzip 2: Wir werden ESG-Themen aktiv in unsere Firmenpolitik und -praxis einbeziehen.

Prinzip 3: Wir werden uns um eine angemessene Offenlegung von ESG-Themen durch die Unternehmen bemühen.

Prinzip 4: Wir werden die Akzeptanz und Umsetzung der ESG-Grundsätze fördern.

Prinzip 5: Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Effektivität bei der Umsetzung der ESG-Grundsätze zu erhöhen.

Prinzip 6: Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der ESG-Grundsätze berichten.

Aus den sechs Grundsätzen der Vereinten Nationen sind zahlreiche gesetzliche Regelwerke erwachsen, darunter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und die EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852/EU). Während die NFRD nur für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gilt, wird mit der CSRD der Kreis der Firmen, die Informationen darüber offenlegen müssen, wie sie mit Themen wie Umweltschutz, Menschenrechten und Vielfalt umgehen, erheblich erweitert, indem die Kapitalmarktorientierung als Kriterium entfällt.

Anfragen an dcaps(at)diplomatic-council.org sind willkommen.