Rechtsanwältin Esther Czasch, als Wirtschaftssenatorin im Diplomatic Council engagiert, gibt einen aktuellen Überblick über Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung:
Durch das „Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen“ werden teilweise Grundlegende Prinzipien des BGB pandemiebedingt zeitweise aufgehoben. Doch was wurde nun konkret beschlossen?
1. Befristetes Corona-Leistungsverweigerungsrecht bis zum 30.6.2020